Friedrich Zaiser GmbH Schweinfurt
Wir haben Ihnen häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Heizung, mit Antworten aufgelistet. Gerne können Sie sich bei Fragen zu Ihrer Heizungsanlage mit uns in Verbindung setzen, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Wir kennen uns mit den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Heizungsanlagen aus. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie daran Interesse haben. Wir haben einen DENA gelisteten Energieberater der für die energetische Beratung bei Nichtwohngebäuden zugelassen ist.
Für die Installation der neuen Heizungsanlage müssen Sie je nach Anlagengröße und Ausführung zwischen 3 und 4 Tage einplanen.
Während des Austausches kann die gesamte Anlage mit einem elektrischen Heizgerät behelfsmäßig betrieben werden. Dazu ist lediglich ein 16-32 A 380V Starkstromanschluss und ein wasserseitiger Anschluss an das Verteilnetz Ihrer Heizungsanlage notwendig. Am Tag des Warmwasser Speicheraustausches ist jedoch eine Unterbrechung der Warmwasserversorgung unvermeidbar.
Wenn zwei Kaminzüge vorhanden sind kann der Festbrennstoffkessel oder auch Kaminofen weiterhin betrieben werden. Ferner besteht die Möglichkeit einen wasserführenden Kaminofen in die Heizungsanlage zu integrieren der für die Beheizung des Hauses und des benötigten Brauchwassers genutzt werden kann. Dies ist jedoch mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abzuklären.
Die alte Heizungsanlage alle anderen Zubehörteile, Verpackung und Isolation, die nicht mehr benötigt werden, werden von uns entsorgt.
Wir geben unser Bestes um dies zu verhindern. Alle Lauf- und Transportwege werden von uns sorgfältig abdeckt. Zudem wird die Arbeitsstätte nach Fertigstellung von uns besenrein verlassen. Jedoch sind bei einem Heizungsaustausch Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig (Trennen von Rohrleitungen, Öffnen von Isolierungen, bei Kaminsanierung Öfnnen der Kaminwandungen, Entsorgen von Öltanks etc.) die naturgemäß nicht ganz staubfrei erfolgen können.
Nach Installation Ihrer Heizungsanlagen können Sie uns mit deren regelmäßigen Wartung beauftragen. Eine Wartung sollte aber, nach einem Heizungsaustausch, immer zur Einhaltung der Garantiebedingung einmal jährlich durchgeführt werden.